Die DSGVO Neuerungen halten derzeit das Netz in Atem.
Überall wird davon gesprochen, explosionsartig wachsende Facebookgruppen drehen sich nur um dieses eine Thema. Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft.
Für Website-Betreiber und Online-Händler heißt das, dass es einiges zu beachten gibt, wenn sie die recht schmerzhaft ausfallenden Strafen bei einem Verstoß umgehen wollen.
Es macht sich teilweise regelrecht Panik breit – ist ein Teil des online-Marketings dem Untergang geweiht? Gibt es Hoffnung für die eigene Newsletterliste?
Die Wahrheit ist: Einige Dinge werden sich ändern. Manches darf nicht so fortgeführt werden wie bisher. Aber es gibt Hoffnung. Ich komme später noch genauer darauf zurück.
(Kurzer Hinweis in eigener Sache: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.)
DSGVO Neuerungen – Online-Marketing in Gefahr?
Gerade im Online-Marketing können die DSGVO Neuerungen richtig unangenehme Folgen haben. Sprich, bei Verstößen gegen die Verordnung kann es teuer werden. Eine Neuerung ist zum Beispiel das sogenannte Kopplungsverbot. Was sperrig klingt, ist es auch. Besonders der gute, alte Newsletter muss darunter leiden!
Deutlich weniger Newsletter-Anmeldungen?
Jeder, der ernsthaft Online-Marketing oder ein Online-Business betreibt, weiß es: Die Liste der Newsletter-Abonnenten ist einer der Schlüssel zum Erfolg.
Wer erst einmal den Newsletter abonniert hat, kann zukünftig erneut angeschrieben werden. Man kann ihm besondere Angebote unterbreiten und über wertvolles Content Marketing eine Art Beziehung herstellen, von der beide Seiten profitieren.
Und ja, man kann einen treuen Newsletter-Abonnenten zum Käufer machen – viel leichter, als es bei jemandem der Fall ist, den man über teure Anzeigenkampagnen zum ersten Mal „kalt“ erwischt.
Nicht umsonst heißt es: „Die Macht liegt in der Liste!“, aber wie bekommt man diese voll? Bisher war das einfach.
Newsletter ohne Freebie – wie soll das gehen?
Erfahrungsgemäß meldet sich kaum jemand freiwillig zu einem Newsletter an, ohne einen besonderen Anreiz dafür zu haben. Schließlich kennen wir doch alle überquellende Postfächer!
Ganze Heerscharen von Website- oder Shopbetreibern haben deshalb dutzende Varianten des sogenannten Freebies entwickelt – nützliche, kostenlose Dateien oder gleich ganze Ebooks zum Download mit Tipps, Tricks oder zur Unterhaltung.
Was man dafür tun muss? Na, sich zum Newsletter anmelden natürlich. 😉 Das hat ewig lange sehr gut funktioniert und bei manchen basiert das ganze Business auf diesem Vorgehen.
Hier grätscht nun ab dem 25.05.2018 die DSGVO dazwischen!
Jemandem, der Dir für Dein Freebie seine Email-Adresse hinterlässt, darfst Du NICHT mehr wie bisher einfach zusätzlich Deinen Newsletter senden. Eine DSGVO Neuerung ist es nämlich, dass aktiv via Häkchen darin eingewilligt werden muss.
Auch Angaben über den Inhalt und die Häufigkeit des Versands müssen hier gut sichtbar platziert sein. Dieser Punkt gilt zwar bisher auch schon – nur halten sich viele nicht daran. Jetzt aber kann das teuer werden!
Ist also der Newsletter und damit möglicherweise die ganze Geschäftsgrundlage vieler Websitebetreiber im Online-Business in Gefahr? Wir schauen uns das später an.
Soviel vorweg – natürlich muss kein Business daran zugrunde gehen! Aber es gilt jetzt, den Kindergarten beiseite zu lassen und erwachsen zu werden.
Es wird noch schlimmer – DSGVO und das Kopplungsverbot
Als wäre das nicht schon alles schlimm genug, kommt es noch dicker.
Mal ganz ehrlich und unter uns – brauchen wir wirklich die E-Mail-Adressen der Leute, um Ihnen ein PDF mit den 10 ultimativen Tipps für mehr Geld/Liebe/Zufriedenheit/Gesundheit/Erfolg zur Verfügung zu stellen? Nein, natürlich nicht. Wir könnten es auch ganz offen auf der Website einbinden, so dass jeder es sich bei Bedarf downloaden kann.
Ganz genau das sehen auch die Verfasser der DSGVO so – und genau darum dürfen wir für die Herausgabe dieser Freebies keine E-Mail-Adressen mehr einsammeln. Nur noch, wenn die Art des Freebies es nicht anders zulässt, ist es noch erlaubt.
Das sehen verschiedene Anwälte dann als gegeben an, wenn es sich zum Beispiel um einen E-Mail-Kurs oder einen Onlinekurs handelt, für den man personalisierte Zugangsdaten erhält, mit denen man sich im Kursbereich einloggen muss.
Ob sich darüber nicht auch wieder spekulieren ließe, sei dahin gestellt. Schließlich könnte ich auch alles in Steintafeln meißeln und im Vorgarten ausstellen – müssten die Interessenten halt vorbei kommen. Oder man spezialisiert sich auf Rauchzeichen oder Buschtrommeln – garantiert ohne Cookies und ohne personenbezogene Daten zu erheben. Aber was weiß ich schon, ich bin keine Juristin…
Die letztendliche Klärung überlasse ich daher lieber den Anwälten und Gerichten.
Festhalten lässt sich, dass wir selbstverständlich gerne weiterhin Freebies anbieten dürfen, was auch weiterhin absolut Sinn macht, um eine aussagekräftige, ja geradezu überwältigend gute Arbeitsprobe von uns zu bieten.
Aber bei vielen der bisher meist angebotenen Formate müssen wir sie eben frei zugänglich machen – ohne Erhebung der E-Mail-Adresse.
Möglich ist es natürlich jederzeit – und das sollte das Ziel sein – mit dem Freebie so dermaßen zu überzeugen, dass jemand sich danach sehr gerne zusätzlich zum Newsletter anmeldet. Aber dann müssen die Freebies zukünftig auch deutlich an Qualität gewinnen und mehr bieten als das meiste, was bisher so geboten wird.
Wie sonst willst Du mit Deiner Expertise überzeugen? Galt bisher oftmals: „So knapp wie möglich“, gilt heute: „So knapp wie möglich, aber so ausführlich und gehaltvoll wie nötig.“ Ja, das ist mehr Arbeit. Und professionell gestaltet sollte es auch noch sein.
Ich sagte ja, es wird Zeit, den Kindergarten zu verlassen und erwachsen zu werden. Aber es bieten sich dadurch natürlich auch großartige Chancen!
Die Lösung: Interessenten überzeugen, nicht locken
Die DSGVO Neuerungen mögen das Business im Netz schwerer machen. Aber sie werden auch den Markt bereinigen.
Es reicht nicht mehr, dem Interessenten einen „Köder“ vor die Nase zu halten, den er bekommt, wenn er uns seine E-Mail-Adresse verrät.
Wir müssen ihn mit unserem ganzen Auftritt so sehr „packen“, dass er uns die Adresse „freiwillig“ ohne Freebie gibt. Oder eben nachdem er völlig begeistert von unserem Freebie ist! Einfach weil er das Gefühl hat, unser Newsletter könnte für ihn so wertvoll sein, dass er es sich ganz einfach nicht leisten kann, ihn zu verpassen!
Und wie erzeugst Du dieses Gefühl?
Ganz einfach. Dein gesamter Auftritt im Netz muss noch überzeugender, professioneller, vertrauenserweckender und authentischer sein UND Du musst mit Deinem Thema einen echten Schmerzpunkt berühren.
Was jetzt nicht mehr reicht
Ich habe in der Vergangenheit oft erlebt, dass die eigene Website mehr für den Ausdruck der eigenen Persönlichkeit genutzt wird als für irgendetwas anderes.
Hier wird Personal Branding ganz eklatant missverstanden!
Natürlich ist es toll, wenn Dir Deine selbst gemachte Webseite super gefällt, weil Du Deine Lieblingsfarbe und Dein Lieblingszitat einbringen konntest. Super auch, wenn Du Dich damit richtig wohl fühlst. Ganz unzweifelhaft großartig ist es ebenfalls, wenn Dein selbst gestaltetes Logo Dir regelrecht aus der Seele spricht.
Aber das alles reicht jetzt nicht mehr.
Die gängige Vorgehensweise für Selbermacher im Online-Business sieht bisher doch ganz oft so aus (Ich gehe davon aus, dass es bei Dir natürlich anders ist!):
- Eine WordPress-Website wird mit einem gängigen All-In-One-Theme selbst erstellt, ohne zu wissen, worauf man bei Websites eigentlich achten sollte.
- Wert gelegt wird darauf, dass sie dem eigenen Empfinden nach schön aussieht, schließlich ist man ein kreativer Mensch und hat ein gutes Auge für Kunst.
- Ein Logo braucht man nicht, das ist ja schließlich sowieso total überbewertet. Wenn überhaupt, macht man es in Canva schnell selbst.
- Eine USP (ein Alleinstellungsmerkmal) braucht man nicht im Angebot, man ist schließlich selber die USP.
- Vom Angebot ist man selbst total überzeugt, also werden es andere schon auch sein. Am liebsten natürlich der Wunschkunde.
- Schließlich hat man ein Herzensbusiness, da hat man auch Wunschkunden, die in der Regel so sind wie man selbst.
- Beim Freebie hat man gemischte Gefühle, weil man sein Wissen eigentlich nicht umsonst preisgeben möchte, daher hält man die wirklich guten Infos zurück. Die gibt es gegen Bezahlung.
- Daher wird das Freebie ein nettes PDF mit ein paar Inhalten und in der Regel ebenfalls in Canva in genau dem Stil gestaltet, den man selbst schon in einem anderen Freebie gesehen hat. Das sah schließlich echt gut aus!
Rette Deine Liste trotz DSGVO
Aufwachen! Das alles funktioniert so nicht mehr.
Eigentlich hat es noch nie richtig funktioniert, aber durch im Prinzip so einfache wie geniale Tricks wie ein kleines Freebie konnte man sich irgendwie durchmogeln und sich eine Liste aufbauen. Die Leute bekommen halt gerne etwas umsonst und lassen dafür auch ihre Adresse da.
Aber nun musst Du Dir wirklich mehr einfallen lassen, um Menschen dazu zu bringen, auch Deinen Newsletter zu abonnieren!
Wie das geht? In 4 großen Schritten!
Als Erstes musst Du Deine Zielgruppe kennenlernen. Sie steht über allem.
Ich meine damit übrigens nicht Deine Wunschkunden! (Streich diesen Begriff am Besten aus Deinem Wortschatz, er führt nur zu Missverständnissen!)
Ich meine auch nicht: „Alter, Geschlecht, Familienstand, Problem“.
Ich meine vielmehr: „Werte, Vorstellungen, Wahrnehmung; Vorlieben in Bezug auf Formen, Farben, Sprache; Lebensstil, Wünsche, Abneigungen“. Das ist dabei allerdings kein Wunschkonzert!
Wir können uns unsere Kunden nicht basteln! Es gibt ganz im Gegenteil klare Schemen, an denen man diese Faktoren ablesen kann und die großen Branchenführer weltweit machen das bereits seit Ewigkeiten. Kein Rätselraten mehr notwendig!
Ich nutze dieses Schema in meiner Agentur schon seit Jahren – für mich selbst und für meine Kunden. Glaub mir, das funktioniert bestens!
Als Zweites überlegst Du Dir, wie Du diesem ganz bestimmten Typ Mensch helfen kannst.
Damit jemand sich für Dein Angebot interessiert, ohne dass Du ein kleines Vermögen für Werbung ausgeben musst, muss er „Schmerzen“ haben, die Du lindern kannst. Es hilft wirklich nicht, wenn Du selbst Dein Thema total spannend findest, es aber kein echtes (!) Problem Deiner Zielgruppe löst. Eventuell musst Du Dein Angebot nochmal überdenken oder zumindest ein wenig justieren.
Danach überlegst Du Dir, wie Du Dich selbst und Deine Persönlichkeit oder die Identität Deines Unternehmens optimal mit Punkt 1 und 2 verbinden kannst.
Hierzu brauchst Du gedankliche Flexibilität, Phantasie und logisches Denken. Dieser Punkt ist nicht ganz leicht umzusetzen – aber es lohnt sich. Glaub mir, Du kannst das.
Zum Schluß setzt Du das Ganze derart in Deinem gesamten Auftritt um, dass es wie aus einem Guss und absolut professionell wirkt.
Natürlich kannst Du vieles selber machen – es darf nur niemals danach aussehen!
Denn wie wirkt ein Online-Unternehmer – sagen wir ein Online-Coach – der eigentlich auf Streßreduktion spezialisiert ist, daneben aber seine Website, sein Logo und sein ganzes Marketing selbst macht, ohne damit professionelle Erfahrung zu haben?
Er wirkt entweder, als könne er nicht loslassen oder als würde er nicht genug verdienen, um jemandem dafür zu bezahlen.
Und was schlussfolgern die Menschen (oftmals fälschlicherweise) daraus?
Genau – dass er nicht besonders gut sein kann, sonst würde er genug Geld verdienen um einen Experten zu engagieren.
Und das ist das Schlimmste, was Dir für Dein Business passieren kann. Viel schlimmer als die gesamte DSGVO.
Dein Auftritt – das „bessere“ Freebie
Hör auf, Dir etwas vorzumachen!
Niemand möchte Deinen Newsletter abonnieren, geschweige denn etwas kaufen, wenn Du zwar sympathisch und ambitioniert, aber amateurhaft rüberkommst. Und das ist der Fall – egal wie hervorragend Du in dem bist, was Du tust – wenn Dein Auftritt umprofessionell wirkt.
Fang an, Dein Marketing und Branding und damit auch Dein Business ernst zu nehmen. Dann klappt es auch weiterhin mit dem Newsletter!